Steuerermäßigung für Straßenausbaubeiträge?

Nach § 35a Abs. 3 EStG kann für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch in Höhe von 1.200 EUR jährlich geltend gemacht werden. Um die Steuerermäßigung erlangen zu können, müssen die Handwerkerleistungen in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen (sog. Haushaltsbezogenheit) erbracht werden. Das Vorliegen einer Rechnung und deren Zahlung im Wege der Überweisung sind weitere Voraussetzungen. Zudem werden nur die Arbeitskosten begünstigt.

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